Ablauf
Kontaktaufnahme
Der erste Schritt für eine Psychotherapie ist die Kontaktaufnahme. Sie können mich einfach über das Kontaktformular (per Mail) oder telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten kontaktieren.
Erstgespräch
Im Erstgespräch (Sprechstunde) klären wir, welche Sorgen und Anliegen Sie und Ihr Kind haben und ob eine Psychotherapie indiziert sein könnte. Es können bei Bedarf mehrere Sprechstunden stattfinden. Insgesamt fünf Sprechstunden werden von der Krankenkasse übernommen. Die Sprechstunden finden immer vormittags statt. Die Nachmittagsstunden sind den Therapien vorbehalten.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:
- Die Krankenkassenkarte des Patienten/derPatientin
- Vorbefunde oder Arztbriefe bisher erfolgter Behandlungen
- Schulzeugnisse
- das gelbe Untersuchungsheft
- die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente
Sollte eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt werden, bedeutet dies nicht, dass die Psychotherapie in meiner Praxis stattfindet. Dies hängt von den aktuell verfügbaren, freien Therapieplätzen ab.
Probatorik & Diagnostik
Bei einer Psychotherapie muss auch immer die Sympathie und das Vertrauen stimmen. Wenn wir uns vorstellen können zusammen zu arbeiten, folgt eine Probephase (die Probatorik). Dies können bis zu maximal sechs Sitzungen sein. Innerhalb dieser Sitzungen erfolgt eine ausführliche Diagnostik (u.a. Testungen, Fragebögen, Verhaltensbeobachtungen, Austausch mit Externen). Die Ergebnisse der Diagnostik werde ich mit Ihnen und der/dem Patient*in besprechen.
Ich biete eine umfangreiche Autismusdiagnostik (ADOS, ADI-R) an. Für Teilleistungsstörungen wie Rechenstörung oder Lese- und Rechtschreibstörungen bitte ich Sie sich an meine Kolleg:innen zu wenden, da ich hierfür aktuell keine Kapazitäten habe.
Einzeltherapie
Sollte eine Indikation für eine Therapie vorliegen, werde ich diese innerhalb der Probatorikphase bei der Krankenkasse beantragen. Erst nach Bewilligung der Therapie, kann diese gestartet werden.
Gesetzlich versicherte Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können auch ohne vorheriges Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie beginnen und den Antrag selbst unterschreiben.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und haben eine Dauer von 50 Minuten. Schon nach kurzer Therapiedauer (z.B. Kurzzeittherapie mit 12 Stunden + 3 Bezugspersonenstunden) können Verbesserungen eintreten. Manchmal braucht eine Heilung länger. Dann ist es möglich eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Therapiestunden zu beantragen. Wichtig ist es dabei immer wieder die eigenen Ziele und Fortschritte im Blick zu behalten.
Gruppentherapie
Bei manchen Schwierigkeiten und Problemen kann es hilfreich sein, eine Gruppentherapie zu machen. Meine Schwerpunkte in der Gruppentherapie sind:
- Umgang mit Gefühlen
- Skillstraining
- Soziales Kompetenztraining bei sozialer Ängstlichkeit
- Therapeutisches Bouldern
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Sprechstunden, Probatorik und Psychotherapie.
Private Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung. Zum Antragsverfahren einer Richtlinienpsychotherapie kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Beihilfe: Die Kosten für eine Psychotherapie werden üblicherweise durch die Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich dort über die Antragsmodalitäten.
SelbstzahlerInnen
Es ist selbstverständlich möglich die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).